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  • 31.07.2019
  • Kategorie: Privatkunden

E-Scooter. Was Sie wissen müssen!

Die einen sehen in ihnen eine Entlastung der Verkehrssituation der Stadt, für die anderen sind sie einfach ein cooles Fortbewegungsmittel: E-Scooter. Was Sie pünktlich zur Zulassung für den Straßenverkehr wissen sollten.

Eines steht auf jeden Fall fest: versichern ist Pflicht! Doch was ist eigentlich so ein E-Scooter? Meist sehen sie aus wie Tretroller, die von einem Elektromotor unterstützt werden (zuweilen mit Klappmechanismus, damit man wendig und urban zwischen Scooter und den öffentlichen Verkehrsmitteln wechseln kann). Die neue Verordnung gilt jedoch nur für Fahrzeuge mit Lenk- oder Haltestange! Die offizielle Bezeichung für diese neue Fahrzeugklasse lautet „Elektrokleinstfahrzeug“. Und ganz wichtig: Diese fahren auch nicht schneller als 20 km/h!

Gefahren werden darf künftig auf Radwegen und der Straße. Fußgängerwege bleiben – entgegen der ursprünglichen Planungen – tabu! Der Fahrer muss mindestens 14 Jahre alt sein und braucht auch keinen Führerschein, die Fahrzeuge müssen mit Bremsen und einer Beleuchtungsanlage ausgestattet sein. Bei der Anschaffung sollten Sie genau darauf achten, dass Ihr Scooter auch wirklich der Verordnung entspricht und eine gültige Betriebserlaubnis hat. Derzeit werden an den verschiedensten Stellen (z. B. Baumärkte, Sportartikelgeschäfte…) Fahrzeuge angeboten, die keinesfalls für den Straßenverkehr zulassungsfähig sind. Oft sind sie zu schnell oder andere Voraussetzungen fehlen. Also bitte beachten Sie: Nicht alles, was man kaufen kann, darf auch auf die Straße!

Mit einer Geschwindigkeit von mehr als 6 km/h sind E-Scooter gesetzlich versicherungspflichtig und neben der Haftpflicht ist auch eine Teilkaskoversicherung erhältlich. Ein klassisches Versicherungskennzeichen kann man an den meisten Modellen zwar nicht montieren, da dies gar nicht vorgesehen ist, die Lösung bietet jedoch eine Aufklebplakette.

Wir helfen Ihnen gerne dabei, den passenden Schutz zu finden!

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Eines steht auf jeden Fall fest: versichern ist Pflicht! Doch was ist eigentlich so ein E-Scooter? Meist sehen sie aus wie Tretroller, die von einem Elektromotor unterstützt werden (zuweilen mit Klappmechanismus, damit man wendig und urban zwischen Scooter und den öffentlichen Verkehrsmitteln wechseln kann). Die neue Verordnung gilt jedoch nur für Fahrzeuge mit Lenk- oder Haltestange! Die offizielle Bezeichung für diese neue Fahrzeugklasse lautet „Elektrokleinstfahrzeug“. Und ganz wichtig: Diese fahren auch nicht schneller als 20 km/h!

Gefahren werden darf künftig auf Radwegen und der Straße. Fußgängerwege bleiben – entgegen der ursprünglichen Planungen – tabu! Der Fahrer muss mindestens 14 Jahre alt sein und braucht auch keinen Führerschein, die Fahrzeuge müssen mit Bremsen und einer Beleuchtungsanlage ausgestattet sein. Bei der Anschaffung sollten Sie genau darauf achten, dass Ihr Scooter auch wirklich der Verordnung entspricht und eine gültige Betriebserlaubnis hat. Derzeit werden an den verschiedensten Stellen (z. B. Baumärkte, Sportartikelgeschäfte…) Fahrzeuge angeboten, die keinesfalls für den Straßenverkehr zulassungsfähig sind. Oft sind sie zu schnell oder andere Voraussetzungen fehlen. Also bitte beachten Sie: Nicht alles, was man kaufen kann, darf auch auf die Straße!

Mit einer Geschwindigkeit von mehr als 6 km/h sind E-Scooter gesetzlich versicherungspflichtig und neben der Haftpflicht ist auch eine Teilkaskoversicherung erhältlich. Ein klassisches Versicherungskennzeichen kann man an den meisten Modellen zwar nicht montieren, da dies gar nicht vorgesehen ist, die Lösung bietet jedoch eine Aufklebplakette.

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