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  • 02.09.2019
  • Kategorie: Privatkunden

Selbstständig im Nebenerwerb? Vorsicht!

Betreiben Sie auch ein Gewerbe neben Ihrem eigentlichen Beruf? Dann sollten Sie unbedingt weiterlesen! Denn haben Sie gewusst, dass gewerbliche Risiken nicht Bestandteil von privaten Versicherungsverträgen wie Haftpflicht-, Hausrat- oder Rechtsschutzversicherung sind?

Unsere Zeit hält sehr interessante Gelegenheiten bereit, sich ein lukratives Nebengewerbe aufzubauen, doch wo Licht ist, gibt es ebenso Schattenseiten. Sie haben einen Büro- oder Buchhaltungsservice, handeln ein wenig mit Gebrauchtwagen oder gehen regelmäßig als Händler auf Flohmärkte? Verdienen sich als Musiker ein paar Euro nebenbei? Was auch immer Ihr Nebengewerbe sein mag: es bleibt eine selbstständige Tätigkeit. Und die ist im privaten Versicherungsschutz grundsätzlich nicht abgedeckt. Beschädigen Sie beispielsweise bei einem Kunden etwas, tritt hierfür Ihre Privathaftpflicht nicht ein. Ebensowenig wird bei einem Einbruch entwendete Handelsware von Ihrer Hausratversicherung erstattet und Schäden auf Transportwegen müssen ebenfalls gesondert abgesichert sein. Besonders heikel ist auch das Thema Warenhandel: Importieren Sie beispielsweise Produkte aus Nicht-EU-Ländern, stehen Sie wie ein Hersteller in der Produkthaftung!

Rufen Sie uns an, wenn diese Themen für Sie von Bedeutung sind. Damit es im Schadenfall nicht zu einem bösen Erwachen kommt, klären wir gerne für Sie, ob in Ihrem konkreten Fall Handlungsbedarf besteht und informieren Sie über Haftungsszenarien und der Möglichkeiten deren Absicherung. 

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Unsere Zeit hält sehr interessante Gelegenheiten bereit, sich ein lukratives Nebengewerbe aufzubauen, doch wo Licht ist, gibt es ebenso Schattenseiten. Sie haben einen Büro- oder Buchhaltungsservice, handeln ein wenig mit Gebrauchtwagen oder gehen regelmäßig als Händler auf Flohmärkte? Verdienen sich als Musiker ein paar Euro nebenbei? Was auch immer Ihr Nebengewerbe sein mag: es bleibt eine selbstständige Tätigkeit. Und die ist im privaten Versicherungsschutz grundsätzlich nicht abgedeckt. Beschädigen Sie beispielsweise bei einem Kunden etwas, tritt hierfür Ihre Privathaftpflicht nicht ein. Ebensowenig wird bei einem Einbruch entwendete Handelsware von Ihrer Hausratversicherung erstattet und Schäden auf Transportwegen müssen ebenfalls gesondert abgesichert sein. Besonders heikel ist auch das Thema Warenhandel: Importieren Sie beispielsweise Produkte aus Nicht-EU-Ländern, stehen Sie wie ein Hersteller in der Produkthaftung!

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