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  • 03.04.2019
  • Kategorie: Privatkunden

Alles regeln, so lange es noch geht!

Das Recht zur Selbstbestimmung genießt in unserer Gesellschaft – aus gutem Grund – höchsten Stellenwert. Jeder Bürger ist berechtigt, frei für sich Entscheidungen treffen zu dürfen. Dies stellt einen ganz wesentlichen Beitrag zur Würde des Menschen dar. Was aber, wenn Sie selbst nicht mehr in der Lage sind, darüber zu entscheiden, welche Behandlungen im Krankheitsfall durchgeführt werden sollen und welche nicht?

Auch im Falle einer notwendig werdenden Betreuung haben Sie sicherlich eigene Vorstellungen, wer sich um Ihre Angelegenheiten kümmern soll. Diese müssen nicht zwingend mit denen des Vormundschaftsgerichts übereinstimmen.

Es gibt drei Mittel, um Ihre persönlichen Wünsche für Ihre Angehörigen, Ärzte und Behörden zu dokumentieren:

Die Patientenverfügung

regelt, wie im Fall einer Krankheit behandelt werden kann (z. B. keine lebensverlängernden Maßnahmen, wenn keine Aussicht auf Heilung besteht).

Die Betreuungsverfügung

regelt, wer für Sie entscheiden darf, wenn Sie es z. B. nach einem Schlaganfall nicht mehr können (gegebenenfalls auch unterschiedliche Personen für unterschiedliche Bereiche wie Finanzen, Gesundheit, etc.).

Die Vorsorgevollmacht

erteilen Sie Vertrauenspersonen im Krisenfall bestimmte Vollmachten, damit es keiner gesonderten gerichtlichen Genehmigung bedarf (z. B. Mietverträge, die für Sie gekündigt werden müssen o. ä.).

 

Damit die gewünschten und getroffenen Regelungen auch wie vorgestellt greifen, ist vorab eine juristische Beratung dringend zu empfehlen. Natürlich sind auch entsprechend freiverfügbare Vorlagen aus dem Internet eine Möglichkeit. Diese bieten jedoch keine Garantie für Aktualität und rechtskonformen Aufbau, sodass eine vermeintlich getroffene Vorsorge dennoch nichtig sein kann.

Wir sind ihr lebensbegleitender Versicherungsmakler und können Ihnen einen hochprofessionellen und rein auf diese Belange spezialisierten Dienstleister empfehlen. Es geht hierbei nämlich nicht um die einmalige Festlegung Ihrer Vorsorgewünsche! Es geht um die Sicherung ihres Lebenswerks und die eigene Selbstbestimmung in jeder Phase des Lebens.

Sie können uns hier direkt zum Thema kontaktieren! Sichern Sie sich Ihr Informationspaket.

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Auch im Falle einer notwendig werdenden Betreuung haben Sie sicherlich eigene Vorstellungen, wer sich um Ihre Angelegenheiten kümmern soll. Diese müssen nicht zwingend mit denen des Vormundschaftsgerichts übereinstimmen.

Es gibt drei Mittel, um Ihre persönlichen Wünsche für Ihre Angehörigen, Ärzte und Behörden zu dokumentieren:

Die Patientenverfügung

regelt, wie im Fall einer Krankheit behandelt werden kann (z. B. keine lebensverlängernden Maßnahmen, wenn keine Aussicht auf Heilung besteht).

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