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  • 13.06.2018
  • Kategorie: Gewerbekunden

Firmenfest. Öffentlich oder nicht?

Bei Veranstaltungen – speziell wenn eine Firma als Ausrichter auftritt – stellt sich immer die Frage: Handelt es sich um eine öffentliche Veranstaltung oder nicht? Die Grenzen können dabei fließend sein.

Ein Sommerfest für die Belegschaft ist sicherlich eine geschlossene Veranstaltung. Aber was, wenn auch die Partner und Familien der Mitarbeiter geladen sind? Oder Geschäftspartner? Recht schnell kommt man in einen Bereich, den Ihre Betriebshaftpflichtversicherung nicht mehr decken wird. Dann ist der Abschluss einer Veranstalterhaftpflichtversicherung in der Regel unumgänglich. Über eine solche lassen sich auch Sonderrisiken, die auf der Veranstaltung geboten sind, einfach mit absichern. Dies kann z. B. eine Hüpfburg für Kinder sein, aber auch ein Feuerwerk, das in den Abendstunden gezündet wird. Sehr gerne prüfen wir für Sie, wie Ihre Firmenveranstaltung korrekt abzusichern ist, damit Ihnen keine bösen Überraschungen drohen. Auch für die Absicherung von gemieteter Bühnentechnik (z. B. PA, Lasershow...), Zelten und ähnlichem finden wir gerne eine Absicherungsmöglichkeit für Sie. Da es sich hier um nicht ganz alltäglichen Schutz handelt, möchten wir Sie bitten, uns mit einem ausreichenden Vorlauf zu informieren, damit wir in gewohnt solider und zuverlässiger Art und Weise für Sie tätig werden können.

Gerne lassen wir Ihnen vorab auch Informationen zu den Absicherungsmöglichkeiten für Veranstalter zukommen. Denn wir möchten, dass Sie optimal informiert sind.

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Bei Veranstaltungen – speziell wenn eine Firma als Ausrichter auftritt – stellt sich immer die Frage: Handelt es sich um eine öffentliche Veranstaltung oder nicht? Die Grenzen können dabei fließend sein.

Ein Sommerfest für die Belegschaft ist sicherlich eine geschlossene Veranstaltung. Aber was, wenn auch die Partner und Familien der Mitarbeiter geladen sind? Oder Geschäftspartner? Recht schnell kommt man in einen Bereich, den Ihre Betriebshaftpflichtversicherung nicht mehr decken wird. Dann ist der Abschluss einer Veranstalterhaftpflichtversicherung in der Regel unumgänglich. Über eine solche lassen sich auch Sonderrisiken, die auf der Veranstaltung geboten sind, einfach mit absichern. Dies kann z. B. eine Hüpfburg für Kinder sein, aber auch ein Feuerwerk, das in den Abendstunden gezündet wird. Sehr gerne prüfen wir für Sie, wie Ihre Firmenveranstaltung korrekt abzusichern ist, damit Ihnen keine bösen Überraschungen drohen. Auch für die Absicherung von gemieteter Bühnentechnik (z. B. PA, Lasershow...), Zelten und ähnlichem finden wir gerne eine Absicherungsmöglichkeit für Sie. Da es sich hier um nicht ganz alltäglichen Schutz handelt, möchten wir Sie bitten, uns mit einem ausreichenden Vorlauf zu informieren, damit wir in gewohnt solider und zuverlässiger Art und Weise für Sie tätig werden können.

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