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  • 18.11.2020
  • Kategorie: Privatkunden

Soli-Wegfall ab 2021. Da lässt sich was draus machen!

Im Januar 2021 wird für einen Großteil der erwerbstätigen Bürger der Solidaritätszuschlag entfallen. Wir möchten Sie zu diesem Thema gerne informieren und einen Denkanstoß für Ihre eigene Vorsorge geben!

Im Jahr 1991 wurde der Solidaritätszuschlag als Zusatzabgabe eingeführt. Mit ihm sollten unter anderem die Kosten der Deutschen Einheit finanziert werden. Im vergangenen Jahr lagen die Einnahmen des Bundes durch den Soli bei 19,65 Milliarden Euro. Ab Januar 2021 ist damit weitestgehend Schluss. Vielen steht künftig also etwas mehr Geld zur Verfügung. Bei einem Alleinstehenden mit einem Verdienst von 3.200 Euro brutto sind das immerhin 300 Euro jährlich.

Was macht man nun mit diesem Betrag?

Sicher, eine entspannte und einfache Lösung wäre, das Geld einfach zu verleben. Oder man nutzt den neu gewonnenen Freiraum und geht einen Schritt weiter in Richtung der eigenen Vorsorge.

Hier eine Übersicht der vier großen „Volksprobleme“, die sich damit angehen lassen:

  • • Altersvorsorge: „Wie kann ich im Alter ohne Einschränkungen (weiter-)leben und meinen Lebensstandard halten?“
  • • Arbeitskraftabsicherung: „Woher beziehe ich Geld in ausreichender Höhe, wenn ich aus gesundheitlichen Gründen meine Arbeit nicht mehr ausüben kann?
  • • Krankenzusatzversicherung: „Wie kann ich meine gesundheitliche Versorgung optimieren, damit ich möglichst lange und beschwerdefrei leben kann?“
  • • Pflegevorsorge: „Wie schaffe ich es, dass ich im Pflegefall möglichst lange im gewohnten heimischen Umfeld wohnen kann und die Kosten hierfür oder für einen stationären Pflegeplatz gedeckt sind?“

Mit der Soli-Ersparnis alleine wird sich keines dieser Probleme vollständig lösen lassen. Aber es wäre bereits ein guter erster Schritt, sich mit diesen Themen  eingehend zu befassen.

Sie können hier oder mit einem Klick auf das Foto unsere Fachinformation zum Thema „Soli-Wegfall“ downloaden. Viel Spaß beim Lesen!

Oder Sie möchten wissen, wie Ihre konkrete Soli-Ersparnis aussieht? Senden Sie uns einfach eine E-Mail mit folgenden Daten: Geburtsdatum, Bruttogehalt pro Jahr, Steuerklasse zu und Sie erhalten von uns eine entsprechende Information.

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Im Jahr 1991 wurde der Solidaritätszuschlag als Zusatzabgabe eingeführt. Mit ihm sollten unter anderem die Kosten der Deutschen Einheit finanziert werden. Im vergangenen Jahr lagen die Einnahmen des Bundes durch den Soli bei 19,65 Milliarden Euro. Ab Januar 2021 ist damit weitestgehend Schluss. Vielen steht künftig also etwas mehr Geld zur Verfügung. Bei einem Alleinstehenden mit einem Verdienst von 3.200 Euro brutto sind das immerhin 300 Euro jährlich.

Was macht man nun mit diesem Betrag?

Sicher, eine entspannte und einfache Lösung wäre, das Geld einfach zu verleben. Oder man nutzt den neu gewonnenen Freiraum und geht einen Schritt weiter in Richtung der eigenen Vorsorge.

Hier eine Übersicht der vier großen „Volksprobleme“, die sich damit angehen lassen:

  • • Altersvorsorge: „Wie kann ich im Alter ohne Einschränkungen (weiter-)leben und meinen Lebensstandard halten?“
  • • Arbeitskraftabsicherung: „Woher beziehe ich Geld in ausreichender Höhe, wenn ich aus gesundheitlichen Gründen meine Arbeit nicht mehr ausüben kann?
  • • Krankenzusatzversicherung: „Wie kann ich meine gesundheitliche Versorgung optimieren, damit ich möglichst lange und beschwerdefrei leben kann?“
  • • Pflegevorsorge: „Wie schaffe ich es, dass ich im Pflegefall möglichst lange im gewohnten heimischen Umfeld wohnen kann und die Kosten hierfür oder für einen stationären Pflegeplatz gedeckt sind?“

Mit der Soli-Ersparnis alleine wird sich keines dieser Probleme vollständig lösen lassen. Aber es wäre bereits ein guter erster Schritt, sich mit diesen Themen  eingehend zu befassen.

Sie können hier oder mit einem Klick auf das Foto unsere Fachinformation zum Thema „Soli-Wegfall“ downloaden. Viel Spaß beim Lesen!

Oder Sie möchten wissen, wie Ihre konkrete Soli-Ersparnis aussieht? Senden Sie uns einfach eine E-Mail mit folgenden Daten: Geburtsdatum, Bruttogehalt pro Jahr, Steuerklasse zu und Sie erhalten von uns eine entsprechende Information.

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