Ein Schlag kann Ihren Betrieb bis aufs Fundament erschüttern.
Immer wieder stellen wir im Bereich der landwirtschaftlichen Betriebe fest, dass die Gebäudlichkeiten nur gegen Feuer versichert sind. Traditionell rührt dies meist aus der Zeit des Brandversicherungsmonopols, gepaart mit der Meinung, dass ältere Bedingungswerke noch einen ausreichenden Versicherungsschutz bieten. Welche Ausmaße und Schäden die Wetterkapriolen mittlerweile hinterlassen, ist hinlänglich aus den Nachrichten bekannt. Gehen Sie kein Risiko ein und versichern Sie die Grundlage Ihrer Existenz, richtig und umfassend.
- Feuer
- Leitungswasser
- Sturm / Hagel
- Elementar
- Feuerversicherung
Bei einem Unwetter wurde das Betriebsgebäude von einem Blitz getroffen, mit einem Schlag steht das Gebäude in Flammen. Der bestehende Versicherungsschutz ist alt, eine „gleitende Neuwertversicherung mit Unterversicherungsverzicht“ besteht nicht. Da Betriebsgebäude eine wichtige betriebliche Funktion haben, gefährdet eine Unterversicherung Ihre Existenz.
- Sturmversicherung
Ein Sturm deckt das Dach eines Betriebsgebäudes ab. Zusätzlich stürzt ein Baum auf dem Hofgrundstück durch den starken Wind um. Im Rahmen der Sturmversicherung werden, neben den Reparaturkosten für das Dach, auch Aufwendungen für die Beseitigung umgestürzter Bäume beglichen.
- Unterversicherungsverzicht
- Feuerlöschkosten
- Aufräumungskosten
- Abbruchkosten
- Grobe Fahrlässigkeit
- Generelle Neuwertentschädigung
- Mehrkosten durch behördliche
Wiederaufbauregelungen
- Überspannungsschäden durch Blitzschlag
- Wiederaufbau innerhalb Deutschland
- und viele weitere Deckungserweiterungen
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