Neues Hochwasserschutzgesetz II zum 05.01.2018

Zum 5. Januar 2018 trat das Hochwasserschutzgesetz II in Kraft. Davon betroffen sind auch Wohnhäuser in Gebieten mit einem Hochwasserrisiko. So müssen danach neu installierte oder erneuerte Heizöltanks laut dem Gesetz künftig besser vor Wasser geschützt werden. Tanks, die bis zum Stichtag installiert werden und in einem ausgewiesenen Überschwemmungsgebiet liegen, brauchen bis zum Januar 2023 mehr Schutz. In Bereichen die als „überschwemmungsgefährdet“ gelten, gibt es eine Frist zur Umrüstung bis 2033. Bis dahin muss jeweils der Aufstellungsraum gegen eindringendes Wasser geschützt werden. Der Tank muss außerdem so fest verankert werden, dass ihn Wasser nicht anheben kann.

Für Waldbesitzer!

In Deutschland gibt es etwa 1,5 Mio. Waldbesitzer, die jeweils unter 5 Hektar Wald besitzen. Darunter befinden sich auch viele Personen, die man zunächst nicht der klassischen Forstwirtschaft zuordnen würde. Gerade in Zeiten steigender Öl- und Gaspreise haben viel Menschen den Wald als Rohstoffquelle einer naturnahen Energie für sich entdeckt.

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Frühlingszeit ist auch Zeckenzeit!

Im Frühjahr beginnt die Zeckenzeit. Die kleinen Plagegeister sorgen als potenzielle Überträger von Krankheiten seit vielen Jahren für Schrecken.

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Nur mit blauem Kennzeichen!

Traditionell beginnt im März wieder die Saison der Mofas, Mopeds und sonstiger Kleinkrafträder, die mit Versicherungskennzeichen bewegt werden dürfen.

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Wartungsstau: wenn dem Schaden das Plötzliche und Unerwartete fehlt!

In der Theorie ist ein Schadensfall eine einfache Sache: Eine versicherte Gefahr verursacht an einem versicherten Gegenstand einen Schaden und dieser wird vom Versicherer dann in versichertem Umfang reguliert. Das klappt in den meisten Fällen auch ganz unkompliziert.

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